Bei mehreren Bauvorhaben haben die von mir vertretenen Mandanten und ich sehr erfolgreich mit Frau Dipl.-Ing. Hornhardt zusammengearbeitet. Feuchtigkeitsschäden an einem Bauwerk gehören zu den Baumängeln, die häufig auftreten. Oft löst die in das Bauwerk eingedrungene Feuchtigkeit weitere Schäden, wie einen Befall mit Schimmel und / oder Schwamm aus. Für die Feststellung der Schadensursachen und des konkreten Befalls ist Frau Hornhardt die kompetente Fachfrau.
Aufgrund der detaillierten Schadensanalyse durch Frau Hornhardt war es einer Mandantin möglich, einen massiven Schimmelbefall in einem Kindergarten außergerichtlich durch den Verursacher zu beheben zu lassen. Durch das Gutachten konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass die zuvor durchgeführten Bauarbeiten mangelhaft und ursächlich für den nachfolgenden Schimmelbefall waren. Die Architekten und Rechtsanwälte des Vermieters übernahmen nach Übergabe und Erläuterung des Gutachtens in einer ausführlichen Besprechung alle Kosten für die notwendige Sanierung.
In einem weiteren Fall konnten meine Mandanten aufgrund des Gutachtens von Frau Hornhardt nachweisen, dass ein massiver Schwammbefall des verkauften Gebäudes bereits seit längerem erkennbar gewesen sein musste. Die vor dem Verkauf durchgeführten Arbeiten hatten allein den Zweck, die Käufer über den bereits vorhandenen Schaden zu täuschen. Aufgrund des Gutachtens von Frau Hornhardt konnte die Kenntnis der Verkäufer von dem Schwammbefall nachgewiesen werden. Die Verkäufer ließen es dann nicht mehr auf einen Prozess ankommen, sondern stimmten einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Für die Mandanten konnte so ein hoher wirtschaftlicher Schaden abgewandt werden.
Bei der Bearbeitung von Mandaten in dem Bereich Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden, Befall mit Schwamm und / oder Schimmel ist Frau Hornhardt für mich regelmäßig die erste Ansprechpartnerin. Soweit eine sachkundige Aufklärung von Schadensursachen oder eine Unterstützung in einem Rechtsstreit erforderlich ist, kann ich meinen Mandanten nur die Beauftragung von Frau Hornhardt empfehlen.
Dr. Alexander Schulte
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht