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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Meinungsmeister Bewertungssystem von golocal für Anbieter

Für die Teilnahme Ihres Unternehmens (nachfolgend: „Partner“ oder „Sie“) am vom Geschäftsbereich Meinungsmeister („Meinungsmeister“) angebotenen Bewertungssystem der Golocal GmbH & Co. KG (nachfolgend: „golocal“ oder „wir“) gelten, unbeschadet vorrangiger individuell getroffener Vereinbarungen zwischen dem Partner und golocal, ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht wenn golocal ohne ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall den Vertrag durchführt.

1.

Vertragsgegenstand, Umfang der Leistungen von golocal, Mitwirkung des Partners

1.1

Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des Partners am Meinungsmeister-Bewertungssystem von golocal (nachfolgend: „Bewertungssystem“), d.h. die Erhebung und Veröffentlichungen von über das Meinungsmeister-Bewerterportal (ein mittels partnerspezifischer URL ansprechbares Webportal zum Zwecke der Generierung von Meinungsmeister-Bewertungen) oder mittels gedruckten Bewertungsbögen generierten Bewertungen der Produkte bzw. Dienstleistungen des Partners (nachfolgend: „Bewertungen“).

Die Veröffentlichung der Bewertungen erfolgt auf der Website www.golocal.de. Zusätzlich wird sich golocal bemühen, die Bewertungen auch in anderen Medien von golocal oder auf den Webseiten seiner jeweils aktuellen Kooperationspartner (nachfolgend: „Kooperationspartner“) zu veröffentlichen. Da die technische und inhaltliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Ausstrahlung der Bewertungen bei dem jeweiligen Kooperationspartner außerhalb der Kontrolle von golocal liegt, kann golocal die dortige Ausstrahlung nicht garantieren.

1.2

Der Partner stimmt der Veröffentlichung der Bewertungen seines Unternehmens durch golocal ausdrücklich zu. golocal übernimmt, unbeschadet des in diesen AGB geregelten Beanstandungsverfahrens, keine Gewähr für die abgegebenen Bewertungen.

1.3

golocal räumt dem Partner das nicht ausschließliche, auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, für die Geschäftslokale des Partners, die Gegenstand der Vertragsbeziehung mit golocal sind, mit den Bewertungen sowie mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln zu werben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, jede andere oder weitergehende Nutzung, insbesondere nach Ende der Vertragslaufzeit, zu unterlassen.

1.4

Partner räumt golocal das nicht ausschließliche, auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Logos/Marken des Partner sowie von Partner zur Verfügung gestelltes Material, z.B. Texte/Fotos vergütungsfrei in golocal internen Medien zu nutzen um das Meinungsmeister Bewertungssystem zu bewerben. Diese Einwilligung kann Partner jederzeit schriftlich golocal gegenüber widerrufen. Partner garantiert, zur Einräumung aller erforderlichen Rechte an den vertragsgemäß zu nutzenden Marken und Logos sowie am zur Verfügung gestellten Material berechtigt zu sein.

1.5

Je nach vereinbarter Angebotsvariante gelten ferner folgende Regelungen:

1.5.1

Gedruckte Bewertungsbögen und ggfls. eine Sammelbox/ Präsentationsbox werden Ihnen von golocal zur Verfügung gestellt. Die Bewertungsbögen dürfen, außer durch Anbringung eines Firmenstempels im ggfls. hierfür vorgesehenen Feld, nicht geändert oder selbst vervielfältigt werden. Sie sind vom Partner zu sammeln und an golocal zu senden.

1.5.2

Aufsteller (zur Abfrage von Bewertungen über das Bewerterportal mittels Scan des QR-Codes oder Eingabe einer Short-URL) werden von golocal geliefert. Sie dürfen nicht verändert werden. Sofern vereinbart ist, dass für die Abgabe einer Bewertung eine Belohnung ausgelobt wird (z.B. durch entsprechende Ankündigung auf dem Aufsteller), verpflichtet sich der Partner, dem Bewertenden diese Belohnung ohne Berechnung an den Bewertenden oder an golocal zu gewähren und insbesondere es nicht von der Abgabe einer positiven Bewertung abhängig zu machen. Ferner wird der Partner die URL und/oder den QR-Code zum Aufruf des Bewerterportals nicht auf seiner Website oder anderweitig zu veröffentlichen oder per E-Mail oder via vergleichbarer Kommunikationssysteme zu verbreiten.

1.5.3

Aufsteller in Kombination mit vorkonfiguriertem Access-Point für kostenfreies WLAN werden von golocal gegen Zahlung eines vereinbarten Kaufpreises zur Verfügung gestellt. Während der Vertragslaufzeit dürfen nicht verändert werden und sind pfleglich zu behandeln.

Der Partner stellt zum Betrieb in eigener Verantwortung einen Internetzugang zur Verfügung, über den www.meinungsmeister.de erreichbar ist und an dem er gemäß seines Providervertrags den Access-Point für kostenfreies WLAN seiner Kunden betreiben darf.

Außerdem stellt er golocal vollständige, richtige und aktuelle Angaben über sein Unternehmen zur Aufnahme in die Anbieterkennzeichnung (Impressum) für seinen über den Access-Point betriebenen WLAN-Internetzugang zur Verfügung.

1.5.4

golocal wird in WLAN-Nutzungsbedingungen, auf deren Geltung im Freischaltdialog im Bewerterportal hingewiesen wird, die Nutzungen des WLANS für rechtswidrige Aktivitäten verbieten. Ferner sind üblicherweise für rechtswidriges Surfverhalten genutzte Ports gesperrt. Üblicherweise für Emailnutzung und http(s)Seiten verwendeten Ports sowie DNS und DHCP sind offen. golocal übernimmt gegenüber dem Partner aber keine eigene Gewähr dafür, dass die Nutzer, den Internetzugang nicht in eigener Verantwortung rechtswidrig nutzen. Regressansprüche des Partners gegen den jeweiligen Nutzer bleiben in jedem Fall unberührt.

2.

Pflichten des Partners, verbotene Verhaltensweisen

2.1

Sie verpflichten sich, das Bewertungssystem nicht zu manipulieren, insbesondere Bewertungen für ihr Angebot nicht selbst abzugeben oder bei Dritten in Auftrag zu geben, und die Abgabe von Bewertungen nicht zu kontrollieren oder inhaltlich zu beeinflussen. Zudem darf die auf die WLAN-Zugangsstation aufgespielte Firmware nicht geändert oder gelöscht werden. Bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Vorgaben kann golocal den unverzüglichen Nachweis verlangen, dass eine Bewertung ordnungsgemäß ist. Wird dieser nicht erbracht, behalten wir uns vor, die Bewertungen nicht mehr aus zu strahlen.

2.2

Sie verpflichten sich ferner, die im Bewertungssystem erhobenen Bewertungen, das Logo von golocal /Meinungsmeister oder sonstige werbliche Hinweis auf golocal und/oder das Bewertungssystem nur während der Vertragslaufzeit, im Einklang mit den vereinbarten Vertragsbedingungen und nur in der von golocal zur Verfügung gestellten oder autorisierten Form zu verwenden und insbesondere nicht zu verändern oder zu ergänzen.

2.3

Soweit Ihnen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Bewertung eine Zustimmung zur werblichen Kontaktaufnahme (z.B. per Email) erteilt bzw. die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme eröffnet wurde, verpflichten Sie sich, diese nur im Einklang mit den einschlägigen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zu verwenden.

2.4

Verstößt der Partner gegen vorstehende Pflichten, ist golocal nach vorhergehender Abmahnung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist (§§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB) zu Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte von golocal in solchen Fällen bleiben unberührt.

3.

Beanstandungsverfahren

3.1

Ist der Partner der Auffassung, dass der Text einer Bewertung seines Unternehmens eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine rechtswidrige Beleidigung bzw. sog. Schmähkritik enthält oder eine manipulierte Bewertung ist, teilt er dies golocal in Textform mit.

3.2

golocal wird daraufhin die beanstandete Bewertung überprüfen, ggf. erkennbar rechtswidrige Bewertungen bzw. Inhalte von Bewertungen entfernen und dem Partner das Prüfungsergebnis mitteilen.

3.3

Ein Anspruch auf Entfernung von Meinungsäußerungen (d.h. nicht Tatsachenbehauptungen), die keine rechtswidrige Schmähkritik darstellen (z.B. die Vergabe einer bestimmten Anzahl von Sternen), besteht nicht.

4.

Vergütung und Zahlung, Rechnung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

4.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gem. der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Preisliste von golocal. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. ges. USt..

4.2

Die Leistungen der golocal werden grundsätzlich mit Auslieferung der Produkte erbracht. Für die monatlichen Services während der 12-monatigen Laufzeit werden die Leistungen monatlich anteilig während der Vertragslaufzeit erbracht und im Voraus durch golocal in Rechnung gestellt.

Im Falle der Vertragsverlängerung werden die weiteren Services während des 12-monatigen Verlängerungszeitraumes monatlich anteilig erbracht und zu Beginn des Verlängerungszeitraumes vollständig in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu zahlen.

4.3

Der Partner stimmt der Übermittlung von Rechnungen per E-Mail zu.

4.4

golocal kann bei Zahlungsverzug unbeschadet sonstiger Rechte die weitere Ausführung des Vertrags bis zur Bezahlung zurückstellen, insbesondere dem Partner solange die Verwendung der Bewertungen, Kennzeichen und Logos sowie Werbemittel von golocal untersagen (Zurückbehaltungsrecht). Kommt der Partner (i) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils hiervon oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Höhe eines Betrages der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann golocal den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

4.5

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Partner nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Partner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

5.

Vertragslaufzeit und -beendigung

5.1

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Annahme des von golocal per E-Mail übersendeten Angebotes hinsichtlich der Teilnahme am Bewertungssystem und Bestellung der MM-Produkte durch den Partner.

5.2

Sie beträgt 12 Monate und verlängert sich danach um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Partner oder golocal nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit den Vertrag in Textform kündigt.

5.3

Das Recht jeder Vertragspartei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.

Garantie

Der Partner garantiert, dass alle von ihm zur Vertragsdurchführung bereitgestellten bzw. bezeichneten Inhalte (z.B. seine Marken, Logos und andere Kennzeichen, Bildmaterial/Texte, Impressumsangaben, Werbeaussagen) keine anwendbaren Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzen, und stellt golocal von andernfalls resultierenden Ansprüchen Dritter frei bzw. ersetzt golocal hieraus resultierende Schäden und erforderliche Aufwendungen.

7.

Haftungsbeschränkung

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig von golocal oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet golocal unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner vertrauen durfte (nachfolgend: „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von golocal auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet golocal nicht. Die Haftung wegen arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Partners findet nicht statt.

8.

Änderung der Vertragsbedingungen

8.1

Die Vertragsbedingungen können von golocal geändert werden, soweit der Auftraggeber dem ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten, d.h. Verhalten, dem die Bedeutung einer Zustimmung zu entnehmen ist, zustimmt oder die Zustimmung des Partners nach den folgenden Bestimmungen als erteilt gilt.

8.2

Beabsichtigte Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Partner steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Widerspruchsrecht zu. Widerspricht der Partner innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform, gilt seine Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt und die Änderungen werden zum Zeitpunkt des angekündigten Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

9.

Schlussbestimmungen

9.1

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von golocal, wenn der Partner Kaufmann ist.

9.2

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von golocal, wenn der Partner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Davon unberührt ist golocal berechtigt, den Partner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.3

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Unsere Allgemeinen Geschäfsbedingungen können Sie hier auch als PDF herunterladen.