Wie immer, hervorragend! Professionelle Bewirtung, sehr schmackhaftes Essen. Wir sind sehr zufrieden! Eine Anmerkung an die Bedienung Manu; Freiwillige vom Kunden an Angestellte/Mitarbeiter gezahlte Trinkgelder sind unbegrenzt steuerfrei! Den Wert von bis zu 250 Euro gibt es nicht! (§ 3 Nr. 51 EStG Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern v. 8.8.2002, BGBl 2002 S. 3111).
Trinkgeld ist eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte freiwillige und persönliche Zuwendung, in Form eines Geldgeschenks, an den Bedachten als besondere Honorierung für eine Dienstleistung, die über das vereinbarte Entgelt hinaus gezahlt wird (BFH, Urteil v. 19.7.1963 VI 73/62 U, BStBl 1963 III S. 479). Kassiert jedoch der Unternehmer das Trinkgeld, muss es nicht nur versteuert werden, sondern es muss auch die UST. an das FA abgeführt werden. Also lieber selbst einstecken.... Viele Grüße von sehr zufriedenen Gästen Gianni Uli, Maria und Gabi ;)