Eine von 2 Bewertungen für Rechtsanwalt Karsten Schenk:

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Ausgezeichnet
05. November - Kunde via Meinungsmeister „Empfehlungskärtchen”  *

Ich habe eine Eigentumswohnung verkauft. Der Verkäufer wollte wegen angeblich verschwiegener Mängel einen Teil vom Kaufpreis zurück haben oder den Kauf rückgängig machen und hat mich verklagt. Herr Schenk hat mich dagegen vertreten. Er konnte alles abwehren und ich musste nichts zahlen. Besser geht's nicht.

Kompetenz

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Engagement

5,0 von 5

Beratungsleistung

5,0 von 5

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